ÜBERTRAGUNGSBEIWERT k - KANTENSCHÜTZER
Übertragungsbeiwert k - Kantenschützer
- beim Niederzurren eines Ladegutes wird durch das Spannen der Ratsche Vorspannung in den Gurt eingeleitet
- die Vorspannung wird nur auf einer Seite eingeleitet und ist auf Grund der beiden Umlenkpunkte und der Reibung auf der Oberseite des Ladegutes, somit nicht auf beiden Seiten gleich
- in der VDI Richtlinie geht man davon aus, dass durch die Existenz positiv wirkender Querkräfte bei vielen Einsatzverhältnissen von einem Übertragungsbeiwert k = 1,8 ausgegangen werden kann
- ein geringerer Übertragungsbeiwert als k = 1,8 kann bei sehr rauen Oberflächen oder scharfen Kanten vorkommen
Übertragungsbeiwert k - Kantenschützer
Transport-Technik Günther
- in Prüfungen durch das Fraunhofer Institut ermittelter Übertragungsbeiwert k = 1,8
- bei Verwendung der Transport Technik Günther Kantenschützer Art. 1016, Art. 1015, Art. 1011, Art. 1005 und Art. 1000 wird die Reibung an den Umlenkpunkten deutlich reduziert, so dass sich ein Faktor k = 1,8 ergibt
- dies bedeutet, dass auch bei rauen Oberflächen und scharfen Kanten wie folgt gerechnet werden kann:
Langhebelratsche:
STF = 600 daN => Vorspannkraft: 600 daN x 1,8 = 1.080 daN gesamte mögliche Vorspannkraft je Zurrgurt
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